Garantie

MAXXUS gewährt für einige entsprechend gekennzeichnete Produkte eine 5-Jahresgarantie zu den nachstehenden Bedingungen. Sonstige Ansprüche und Rechte, die Ihnen nach dem Gesetz oder aufgrund eines Vertrages zustehen, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Insbesondere bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Kaufdatum, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Geräteregistrierung

Das Gerät ist innerhalb von 4 Wochen nach dem Lieferdatum schriftlich zu registrieren. Verwenden Sie hierzu die der Gebrauchsanleitung beigefügte „MAXXUS GARANTIE   REGISTRIERKARTE“ oder Online unter www.maxxus.com im Bereich "Service" die Produkt-Registrierung. Spätere Registrierungen können leider nicht  entgegengenommen werden.

Privater Direkterwerb und Betrieb in Deutschland

Die Garantie wird ausschließlich für in Deutschland erworbene und betriebene Produkte gewährt, die direkt bei der MAXXUS Group GmbH & Co. KG oder deren autorisierten Vertriebspartnern erworben wurden und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch verwendet werden. Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere die gewerbliche Nutzung, etwa durch Verleih, Vermietung oder Studiobetrieb. Bei Veräußerung oder sonstiger Weitergabe des Gerätes, sind die Adressdaten des Käufers zur Wahrung der Garantie innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Vertragsschluss schriftlich an MAXXUS zu übermitteln. Die Adressdaten sind unten angegeben.

Wartung

Für die Geräte gilt eine Wartungspflicht. Die Wartungsintervalle beginnen mit dem Kaufdatum und betragen für:

  • Laufbänder: 12 Monate
  • Crosstrainer, Ergometer, Rower, Speedbikes: 24 Monate
  • Kraftmaschinen unterliegen keiner generellen Wartungspflicht.

Alle Bauteile sind ungeachtet dessen vom Kunden regelmäßig zu überprüfen und gemäß der Bedienungsanleitung mit geeigneten Schmiermitteln zu behandeln. Ein Wartungsauftrag ist mindestens vier Wochen vor Ablauf der oben genannten Frist bei der MAXXUS Serviceabteilung per E-Mail unter service@maxxus.de zur Planung anzumelden. Die Terminabstimmung erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Im Fall der Garantieinanspruchnahme ist die Durchführung der Wartung mit Belegen über die Durchführung der Wartungen nachzuweisen.

Inanspruchnahme

Garantieleistungen werden nur gegen Vorlage eines Kaufbeleges und einer vollständig ausgefüllten Schadensmeldung erbracht. Für die Schadensmeldung verwenden Sie bitte den Serviceantrag, den Sie online unter www.maxus.com im Bereich "Service" ausfüllen und an die Serviceabteilung der MAXXUS Group GmbH & Co. KG senden können.

Ausschluss

Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind:

  • Transport- und Fahrtkosten
  • Auf- und Abbaukosten bei notwendigem Transport
  • Notwendige Wartungsarbeiten
  • Behebung von Schäden, welche aufgrund falscher Montage oder Nutzung entstanden sind Verschleißteile*

*Von der Garantie ausgeschlossene Verschleißteile sind insbesondere:

  • Laufgurt
  • Laufbrett
  • Antriebsriemen
  • Kugellager
  • Pedalriemen
  • Überzüge an Haltegriffen
  • Folien
  • Laufrollen
  • Laufschienen
  • Zugseile

Zur Schmierung des Laufgurtes bei Laufbändern sind ausschließlich MAXXUS Pflegeöle zu verwenden. Bei Verwendung von Fremdölen zur Laufgurtschmierung erlischt die Garantie. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Ölsprays. Für die Instandsetzung, Wartung und Pflege sind ausschließlich Original MAXXUS Produkte zu verwenden.

Eine Verlängerung der Garantie aufgrund einer Reklamation oder eines Austauschs ist ausgeschlossen. Instandsetzungs- und Wartungskosten, welche nicht von der Garantie abgedeckt sind, werden beim Technikerbesuch sofort fällig und sind vor Ort in bar zu entrichten. Ist eine Abholung des Gerätes per Spedition notwendig, muss dieses nach vorheriger Vereinbarung ebenerdig bereitgestellt werden. Die logistische Abwicklung wird von einem Servicemitarbeiter vor der Abholung abgesprochen.

Wird für die Instandsetzungszeit ein Leihgerät benötigt, kann dieses kostenpflichtig bereitgestellt werden. Die Kosten errechnen sich aus Transportaufwand und Leihgebühr. Ein Anrecht auf ein Leihgerät besteht nicht.
Schäden, welche aufgrund falscher Montage oder ungenügender Pflege entstehen, sind nicht von der Garantie gedeckt. Wird das Gerät zu einem anderen als dem vertragsmäßig vereinbarten Zweck verwendet, erlischt die Garantie. Fehlerhafte Bauteile, welche beim Aufbau des Gerätes vom Kunden montiert wurden, sind nach Zusendung vom Kunden auszutauschen. Gegebenenfalls wird ein Maxxus Techniker hierzu Hilfestellung geben.

Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren 6 Monate nach Kenntnis des Kunden vom Garantiefall und spätestens 6 Monate nach Ablauf der Garantie.

Garantiegeber ist die MAXXUS GROUP GmbH & Co. KG, Nordring 80, 64521 Groß-Gerau, vertreten durch die MAXXUS Verwaltungs GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer: Sascha Fösel, Tobias Koller